„Kärtchen-Händler“ versprechen schnelle und reibungslose Abwicklung

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Manche finden sie nervig, andere finden die farbenfrohe Erscheinung lustig. Viele Menschen werfen sie achtlos weg: Viele Autofahrer finden kleine Visitenkarten an ihrem Auto. Diese oft spöttisch als „Wollverkaufskarten“ bezeichneten Karten stammen von Auto interessierten Händlern und versprechen schnelles Geld. Kilometerstand und Zustand des Wagens spielen laut Karte keine Rolle – außer natürlich der Preis, den der Händler zu zahlen bereit ist. In der Regel wird eine Mobilfunknummer vergeben. von Engelbert Hagemeyer

Tatsächlich ist diese Form des Autoverkaufs manchmal die schnellste und bequemste Option. Bei Verkaufsverhandlungen beschränken sich Händler auf das Wesentliche, zahlen den vereinbarten Preis in bar und bringen das abgemeldete Fahrzeug sofort samt Kennzeichen mit. Die meisten Autos werden dann an Exporteure weiterverkauft, um sie beispielsweise nach Afrika zu bringen. Dabei spielt die perfekte Lackierung keine große Rolle, wichtiger sind leistungsstarke, zuverlässige Autos. Die Polizei beobachtet dieses Geschäft schon seit langem und es scheint zu wachsen, aber sie sieht nichts von „krimineller Bedeutung“. Sowohl bei der Gestaltung dieser Verkäufe, als auch bei den Autohäusern.

Aus Angst vor Betrug gehen einige Behörden jedoch gegen die massenhafte Verbreitung kleiner Karten vor. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf benötigt ein solcher Händler unbedingt eine besondere Vertriebserlaubnis. „Die Verteilung dieser Karten ist verboten“, sagte Holger Niemeyer, Dezernent für Sicherheit und Ordnung der Stadt. Streng genommen handelt es sich hierbei um eine Sondernutzung der Verkehrsfläche, eine Einwilligung ist erforderlich. „Allerdings ist der Weg zum Händler schwierig, da auf der Karte meist nur eine Mobilfunknummer steht“, sagt Niemeyer. Wer von einem schnellen Verkauf überzeugt ist, dem rät der ADAC, zunächst ein erstes Fremdangebot einzuholen. Händler sind Experten und wissen, wie man die Preise senkt. Oftmals wird auch angeboten, das Auto ohne Kaufvertrag für Sie abzuholen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bei einem Autoclub oder einem der großen Autoportale anmelden. Dies schließt eine „Haftung“ aus, so dass der Verkäufer später nicht für Schäden haftet, die nicht durch den Kaufvertrag gedeckt sind. 

Quelle: www.wn.de

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